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Wissen · ASiG

Arbeitsplatz- begehungen.

Regelmäßige Begehungen sind ein wichtiger Beitrag zum Arbeits- und Gesundheitsschutz — nur so entsteht ein realistisches Bild der tatsächlichen Bedingungen im Betrieb.

Wie häufig?

Das Arbeitssicherheitsgesetz fordert regelmäßige Begehungen — die Terminierung liegt beim Arbeitgeber. Orientierung an Größe und Gefährdungspotenzial. Empfehlung: alle 1 bis 3 Jahre.

Wer nimmt teil?

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
  • Betriebsarzt
  • Führungskraft aus der begangenen Abteilung
  • Vertretung des Betriebs- bzw. Personalrats
  • Sicherheitsbeauftragte (empfehlenswert)
  • In kleineren Betrieben häufig auch der Betriebsinhaber

Bereit für den nächsten Schritt?

Wir beraten Sie persönlich — innerhalb eines Werktages.

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