Wie häufig?
Das Arbeitssicherheitsgesetz fordert regelmäßige Begehungen — die Terminierung liegt beim Arbeitgeber. Orientierung an Größe und Gefährdungspotenzial. Empfehlung: alle 1 bis 3 Jahre.
Wer nimmt teil?
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
- Betriebsarzt
- Führungskraft aus der begangenen Abteilung
- Vertretung des Betriebs- bzw. Personalrats
- Sicherheitsbeauftragte (empfehlenswert)
- In kleineren Betrieben häufig auch der Betriebsinhaber
Bereit für den nächsten Schritt?
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