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Leistungen · Erste Hilfe

Ersthelfer-Ausbildung direkt bei Ihnen vor Ort.

Zugelassen nach DGUV Grundsatz 304-001 — voll erstattet durch Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

Die gesetzliche Pflicht (DGUV Vorschrift 1)

Ab 20 Mitarbeitern ist die Bestellung und Ausbildung von Ersthelfern zwingend erforderlich.

  • Büro- und Verwaltungsbetriebe: 5 %
  • Produzierende Betriebe: 10 %

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