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Leistungen · Tauchmedizin

Sicherheit unter Wasser — für Sport, Beruf und Therapie.

Der Aufenthalt unter Wasser stellt den Körper vor besondere physiologische Herausforderungen. Wir prüfen Ihre Tauglichkeit nach aktuellen medizinischen Leitlinien, um Risiken wie Barotraumata oder Dekompressionsunfälle zu minimieren.

Unser Leistungsspektrum

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GTÜM

Sporttaucher

Klassische Tauchtauglichkeitsuntersuchung (TTU) für den Freizeitsport nach den Richtlinien der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin. International anerkanntes Zertifikat.

ArbMedVV / DruckLV

Berufstaucher & Druckluft

Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für gewerbliche Taucher, Forschungstaucher und Arbeiten in Druckluft (z.B. Tunnelbau). Strenge Kriterien gemäß Druckluftverordnung.

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HBO

Hyperbarmedizin

Beratung zur hyperbaren Sauerstofftherapie — bei Tauchunfällen, Hörsturz, CO-Vergiftungen oder Wundheilungsstörungen.

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G31 Überdruck

Einsatztaucher

Spezielle Eignungsuntersuchungen für Taucher der Feuerwehr, Polizei und Hilfsorganisationen. Hohe körperliche Belastbarkeit und Stressresistenz.

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Reise & Tauchen

Tauchreise-Beratung

Tauchurlaub in den Tropen? Wir kombinieren die Tauglichkeitsuntersuchung mit reisemedizinischer Beratung (Impfungen, Malaria, lokale Risiken).

Untersuchungsumfang (Standard-TTU)

Der Check beinhaltet eine gründliche HNO-Untersuchung (Otoskopie/Druckausgleich), Lungenfunktionstest (Spirometrie), Ruhe-EKG und ab dem 40. Lebensjahr obligatorisch ein Belastungs-EKG (Ergometrie).

Empfohlene Intervalle (GTÜM)

  • Unter 18 Jahre: jährlich
  • 18 bis 39 Jahre: alle 3 Jahre
  • Ab 40 Jahre: jährlich (inkl. Belastungs-EKG)
  • Nach COVID-19-Infektion oder schweren Erkrankungen: vorzeitige Nachuntersuchung dringend empfohlen

Sammeltermine für Vereine & Feuerwehren

  • Mo-Fr abends · Dauer 4:30 h · 4–8 Teilnehmer
  • Samstag vormittags · Dauer 4:30 h · 4–8 Teilnehmer
  • Samstag nachmittags · Dauer 5:00 h · 6–12 Teilnehmer
  • Samstag ganztags · Dauer 11:00 h · 12–20 Teilnehmer

Rettungstaucher nach DGUV Regel 105-002

Die gesundheitliche Eignung ist durch eine ärztliche Bescheinigung gemäß Anhang 9 nachzuweisen. Nach den aktuellen Rechtsnormen handelt es sich um eine Pflichtvorsorge bei Arbeiten im Überdruck nach der ArbMedVV. Nachuntersuchungen sind vor Ablauf von 12 Monaten durchzuführen.

Vorzeitige Untersuchung ist erforderlich:

  • nach jedem Tauchunfall
  • nach jedem Tauchgang mit gesundheitlichen Störungen
  • wenn vermutet wird, dass der Taucher den Anforderungen nicht mehr genügt — insbesondere nach schwerer Erkrankung
  • auf Wunsch des Tauchers

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Wir beraten Sie persönlich — innerhalb eines Werktages.

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