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Leistungen · Eignung

Rechtssicherheit für Arbeitgeber, Schutz für Arbeitnehmer.

Eignungsuntersuchungen dienen dem Nachweis, dass eine Person körperlich und geistig in der Lage ist, eine Tätigkeit sicher auszuführen. Anders als die Vorsorge erhält der Arbeitgeber das Ergebnis (geeignet / nicht geeignet).

Klarheit schaffen: Vorsorge vs. Eignung

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Vorsorge

Prävention

Dient dem individuellen Gesundheitsschutz und der Beratung. Oft Pflicht für den Arbeitgeber anzubieten, aber das Ergebnis ist vertraulich (nur teilgenommen). Ziel: Erkrankungen verhindern.

Eignung

Status

Nachweis der körperlichen/geistigen Fähigkeit zur sicheren Ausführung einer Tätigkeit (Fremd-/Selbstschutz). Der Arbeitgeber erhält das Ergebnis: geeignet oder nicht geeignet.

Häufige Eignungsuntersuchungen

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früher G25

Fahr- & Steuertätigkeiten

Für Mitarbeitende, die Flurförderzeuge (Gabelstapler), Krane oder Erdbaumaschinen bedienen. Fokus: Sehvermögen, räumliche Wahrnehmung, Reaktionsfähigkeit.

🧗
früher G41

Arbeiten mit Absturzgefahr

Für Tätigkeiten in der Höhe (Maststeiger, Hochregallager, Dacharbeiten). Geprüft werden Gleichgewichtssinn, Herz-Kreislauf-System und Schwindelfreiheit.

🔥
früher G26.3

Atemschutzgeräte

Eine der körperlich anspruchsvollsten Untersuchungen. Für Feuerwehrleute, Grubenwehren oder Chemiewerker. Lungenfunktion, Belastungs-EKG und körperliche Checks.

🌊
Offshore

Offshore-Eignung

Spezielle Eignungsnachweise für Arbeiten auf Plattformen oder in Windparks (z.B. OGUK). Strenge Kriterien aufgrund isolierter Lage.

🌙
Nacht & Schicht

Nacht- & Schichtarbeit

Untersuchung auf gesundheitliche Bedenken gegen Nachtarbeit. Fokus auf Schlafstörungen, Magen-Darm-Erkrankungen und psychophysische Belastbarkeit.

☢️
Strahlenschutz

Strahlenschutz

Für Personen, die beruflich ionisierender Strahlung ausgesetzt sind (Kategorie A/B). Strenge jährliche Überwachung.

Wichtiger rechtlicher Hinweis

Eignungsuntersuchungen greifen in das Persönlichkeitsrecht ein und bedürfen daher einer klaren Rechtsgrundlage (z.B. spezielle Gesetze, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag) sowie der Einwilligung des Mitarbeitenden. Wir beraten Sie gerne zur rechtssicheren Umsetzung in Ihrem Unternehmen.

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